Rauchmelderpflicht in NRW



03.11.2014

Rauchmelder retten Leben, denn im Ernstfall können Sekunden entscheidend sein. Insbesondere zur Weihnachtszeit gibt es durch Kerzen und Lichterketten wieder mehr Gefahrenquellen.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 01.04.2013 die Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen. Da diese Pflicht nicht nur für Neubauten gilt, gibt es in NRW eine Nachrüstungsfrist für Bestandsobjekte bis zum 31.12.2016.

Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gerne zu den in Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus notwendigen Rauchmeldern.

Flyer Busch-Jaeger Rauchalarm


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