Wieder erhältlich: Staatliche Zuschüsse für barrierefreie Bäder



01.06.2017

„Bonn. Seit Januar können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wie Stolperschwellen oder beengte Raumverhältnisse bei der KfW-Bankengruppe beantragen.

 

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden in 2017 insgesamt 75 Mio. Euro zur Verfügung gestellt – und damit rund 26 Mio. Euro mehr als 2016. „Wir sind sehr glücklich über die Neuauflage des KfW- Programms 455, denn sie bringt nicht nur uns wichtige Planungssicherheit“, sagt Jens J. Wischmann, Sprecher der Aktion Barrierefreies Bad. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen wie bisher u.a. die Schaffung bodengleicher Duschen, die Anpassung der Raumgeometrie sowie eine adäquate Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschtische. Neu hingegen ist, dass die Mittel ausschließlich online über das sogenannte KfW-Zuschussportal beantragt werden können. Dazu gehören eine Registrierung und vor der Auszahlung ein Postident-Verfahren. Mit einer entsprechenden Vollmacht lässt sich der Antrag zudem nun auch über eine dritte Person stellen; zum Beispiel einen Verwandten, Freund oder aber den mit den Umbaumaßnahmen betrauten Fachhandwerker selbst. Nach Abschluss der Arbeiten bedarf es keiner weiteren Bestätigung des Fachunternehmers. Es reicht, wenn der Auftraggeber detaillierte Originalrechnungen und gegebenenfalls andere Nachweise zehn Jahre lang aufbewahrt und bei einer Überprüfung auf Verlangen vorlegt.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der KfW-Internetseite erhältlich. Die Aktion Barrierefreies Bad stellt auf ihrer Homepage ein aktualisiertes Merkblatt zum Download zur Verfügung.“

Quelle: IKZ Haustechnik, Ausgabe Februar 2017, Strobel Verlag, Seite 8


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