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Kanal- Dichtheitsprüfung

Instandhaltung von Grundleitungen und Anschlußkanälen,
Wissenswertes für Grundstückseigentümer

Das Landes- Wassergesetz Nordrhein- Westfalen schreibt in §61a vor, dass alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten, von Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen sind. Ausgenommen davon sind Regenwasserleitungen sowie Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird. Die Dichtheitsprüfung ist somit für alle neuen und bestehenden Grundleitungen und Anschlußkanäle, die Schmutzwasser- oder Mischwasser ableiten, erforderlich.

Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die Bescheinigung ist in der Regel je nach Entwässerungssatzung bei der Kommune vorzulegen.

Wir beraten Sie gerne vor Ort und geben Ihnen seriöse Auskunft, welche Maßnahmen für Sie am Besten geeignet sind. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie unverbindlich und auch nicht kostenpflichtig. Sprechen Sie uns an!